Entscheidungen & Veröffentlichungen
Entscheidungen
- Nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters zur Fortsetzung
von Versorgungsleistungen; Einstellung der Versorgung mit
Heizenergie als Besitzstörung BGH XII ZR 137/07
Am 06.05.2009 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass
im Falle einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges
der Vermieter berechtigt ist, die Versorgungsleistungen (hier: Heizenergie) einzustellen,
wenn der Mieter auch weiterhin keine Zahlungen leistet. Damit ist keine Störung des Besitzes des
Mieters verbunden. Der Mieter muss dies hinnehmen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof
den Vermietern ein wirksames Instrument in die Hand gegeben, sich von nicht
zahlenden Mietern schneller zu trennen. Der Mieter, der nicht
mehr mit Heizungsenergie versorgt wird, ist in der Regel
schneller zum Auszug bereit. Die Entscheidung wird in der
Praxis erhebliche Auswirkungen haben.
- Formularmäßiger zweijähriger Kümdigungsausschluss in
Mietvertrag über Studentenzimmer ist unwirksamEine
vorformulierte Klausel in einem Mietvertrag über ein
Studentenzimmer, die das ordentliche Kündigungsrecht für
die Dauer von zwei Jahren beiderseits ausschließt, beein-
trächtigt die Interessen des Mieters unangemessen und ist
deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies hat
der BGH mit Urteil vom 15.07.2009 entschieden. Studenten
hätten wegen der Unwägbarkeiten des Studienverlaufs ein
schutzvürdiges Bedürfnis nach einem besonderen Maß an
Mobilität und Flexibilität. Über dieses Interesse dürft sich der
Vermieter nicht einfach hinwegsetzen, um einseitig sein
Interesse an einen geringen Fluktuation in den Mietobjekten
um eine nahtlose Anschlussvermietung sicherzustellen
(Az VIII ZR 307/08).
Veröffentlichungen
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-
Fallstricke in Nebenkostenabrechnungen
(Schweriner Express Juni 2007) -
Die arbeitsrechtliche Abmahnung
(Schweriner Express Oktober 2007) -
Zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse
(Schweriner Volkszeitung März 2009) -
Aktuelles zum Leistungsprinzip im Beamtenrecht des Bundes (Newsletter Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm Juli 2009)
